Wir verpflichten uns der Transparenz
Die HSP-Selbsthilfegruppe ist bundesweit tätig und ist in 8 Regionalgruppen unterteilt. Unsere Arbeit finanzieren wir zu einem Teil über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Aufgrund der Anerkennung als gemeinnützige Organisation können wir gezielt Projektförderungen bei öffentlichen Trägern beantragen. Einzelne Projekte können auch über Zuschussmittel von Krankenkassen gefördert werden. Mitgliedern, 8 Regionalgruppen und ihre in etwa 30 Aktiven (Stand 03/2020), haben unser Hauptziel auf die Hilfe zur Selbsthilfe gerichtet:
Verwaltung
Die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. verpflichtet sich zur Umsetzung der „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ und unterstützt die Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Selbsthilfe auf der Basis des § 20h SGB V sowohl mit Pauschal-, als auch mit Projektmitteln. Auch im Jahr 2022 wurde die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. unterstützt.
Pauschalförderung
2023 18.000,00 €
2022 20.000,00 €
2021 20.000,00 €
2020 24.000,00 €
2019 26.216,00 €
2018 20.000,00 €
2017 25.000,00 €
2021 Projektförderung Relaunch Internetauftritt der HSP-Selbsthilfegruppe 5.214,87 €
2018 Projektförderung Braunlage 22.651,00 €
Projektförderung Braunlage
2019 26.216,00 €
Bundestreffen Rollup, Flyer, Plakate etc.
2016 23.816,55 €
Projektförderung Ratgeber
2018 5.019,29 €
Relaunch der Homepage
2016 2.073,58 €
Nicht nur in der Mitgliederverwaltung, der Finanzbuchführung oder im Rahmen der Digitalisierung unserer Finanzbuchführung unterstützt uns die Softwarelösung von easyVerein.
Als gemeinnützige Selbsthilfeorganisation unterstützt uns easyVerein auch finanziell mit einem 50%igen Nachlass auf die von uns genutzte Lizenz. Finanzmittel, die wir so für andere Aufgaben in unserer Selbsthilfegruppe nutzen können.
Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung unserer Arbeit!
Vereinfachter Spendennachweis
Spenden und Zuwendungen wie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende oder Deines Mitgliedsbeitrags an die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. erhältst Du hier zum Download. Bitte drucke den Beleg aus und füge den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende oder Deines Mitgliedsbeitrag zu Deinen Steuerunterlagen.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Dir unaufgefordert gern im 1. Quartal des Folgejahres zuschicken, sofern uns Deine Adresse vorliegt.
Freistellungsbescheid des Finanzamts
Im 3-Jahres-Rythmus weist die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. im Rahmen der Körperschaftserklärung die ordentliche Geschäftsführung beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt nach. Auf Basis der eingereichten steuerlichen Unterlagen bestätigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit mit Hilfe des Freistellungsbescheids. Der Freistellungsbescheid beinhaltet neben der Bescheinigung von Spenden auch die Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen als „Spende“ und erlaubt es Dir, auch Deinen Mitgliedsbeitrag als Spende in Deiner Steuererklärung auszuweisen.
Transparenzerklärung
Als Mitglied im Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss zur Anwendung der„Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ verpflichtet sich die HSP-Selbsthilfegruppe, ihre Gesamteinnahmen offenzulegen. Darüber hinaus bestätigen wir in der Selbstauskunft, dass wir keinerlei Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen aus der Gesundheitsbranche erhalten.