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Wir verpflichten uns der Transparenz

Die HSP-Selbsthilfegruppe ist bundesweit tĂ€tig und ist in 8 Regionalgruppen unterteilt. Unsere Arbeit finanzieren wir zu einem Teil ĂŒber MitgliedsbeitrĂ€ge und Spenden. Aufgrund der Anerkennung als gemeinnĂŒtzige Organisation können wir gezielt Projektförderungen bei öffentlichen TrĂ€gern beantragen. Einzelne Projekte können auch ĂŒber Zuschussmittel von Krankenkassen gefördert werden. Mitgliedern, 8 Regionalgruppen und ihre in etwa 30 Aktiven (Stand 03/2020), haben unser Hauptziel auf die Hilfe zur Selbsthilfe gerichtet:

Verwaltung

Die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. verpflichtet sich zur Umsetzung der  „LeitsĂ€tze der Selbsthilfe fĂŒr die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ und unterstĂŒtzt die Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene 

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Selbsthilfe auf der Basis des § 20h SGB V sowohl mit Pauschal-, als auch mit Projektmitteln. Auch im Jahr 2022 wurde die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. unterstĂŒtzt.

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe BUndesebene
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene förderte die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. im Jahr 2022 ĂŒber die Pauschalförderung mit 20.000€.

Pauschalförderung

2026   20.000,00€

2025   20.000,00€

2024  18.000,00 €

2023  18.000,00 €

2022  20.000,00 €

2021  20.000,00 € 

2020  24.000,00 €

2019  26.216,00 €

2018  20.000,00 €

2017  25.000,00 €

2024 Projektförderung STRESS und KONFLIKTE minimieren – die ACHTSAMKEIT stĂ€rken. Lehrgang fĂŒr alle ehrenamtlich aktiven Mitarbeiter/-innen  9.620,00 €

2021 Projektförderung Relaunch Internetauftritt der HSP-Selbsthilfegruppe 5.214,87 €

2018 Projektförderung Braunlage 22.651,00 €

Projektförderung Braunlage

2019  26.216,00 € 

Bundestreffen Rollup, Flyer, Plakate etc.

2016  23.816,55 € 

Projektförderung Ratgeber

2018  5.019,29 € 

Relaunch der Homepage

2016  2.073,58 €

Logo von easyVerein
Nicht nur in der Mitgliederverwaltung, der FinanzbuchfĂŒhrung oder im Rahmen der Digitalisierung unserer FinanzbuchfĂŒhrung unterstĂŒtzt uns die Softwarelösung von easyVerein.

Als gemeinnĂŒtzige Selbsthilfeorganisation unterstĂŒtzt uns easyVerein auch finanziell mit einem 50%igen Nachlass auf die von uns genutzte Lizenz. Finanzmittel, die wir so fĂŒr andere Aufgaben in unserer Selbsthilfegruppe nutzen können.

Wir bedanken uns herzlich fĂŒr die UnterstĂŒtzung unserer Arbeit!

Vereinfachter Spendennachweis

Spenden und Zuwendungen wie MitgliedsbeitrĂ€ge an gemeinnĂŒtzig anerkannte Stiftungen, Vereine und Organisationen sind nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Sie können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der EinkĂŒnfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten UmsĂ€tze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und GehĂ€lter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden und MitgliedsbeitrĂ€ge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (ZuwendungsbestĂ€tigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. FĂŒr den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnĂŒtzige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusĂ€tzlich ein vom ZahlungsempfĂ€nger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegĂŒnstigter Zweck, fĂŒr den die Zuwendung verwendet wird, Angaben ĂŒber die Freistellung des EmpfĂ€ngers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Diesen Vordruck fĂŒr den vereinfachten Spendennachweis einer Spende oder Deines Mitgliedsbeitrags an die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. erhĂ€ltst Du hier zum Download. Bitte drucke den Beleg aus und fĂŒge den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug ĂŒber die Spende oder Deines Mitgliedsbeitrag zu Deinen Steuerunterlagen.

Spenden ĂŒber 300 Euro mĂŒssen ĂŒber eine vom SpendenempfĂ€nger auszustellende Spendenbescheinigung / ZuwendungsbestĂ€tigung nachgewiesen werden, die wir Dir unaufgefordert gern im 1. Quartal des Folgejahres zuschicken, sofern uns Deine Adresse vorliegt.

Freistellungsbescheid des Finanzamts

Im 3-Jahres-Rythmus weist die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. im Rahmen der KörperschaftserklĂ€rung die ordentliche GeschĂ€ftsfĂŒhrung beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt nach. Auf Basis der eingereichten steuerlichen Unterlagen bestĂ€tigt das Finanzamt die GemeinnĂŒtzigkeit mit Hilfe des Freistellungsbescheids. Der Freistellungsbescheid beinhaltet neben der Bescheinigung von Spenden auch die Abziehbarkeit von MitgliedsbeitrĂ€gen als „Spende“ und erlaubt es Dir, auch Deinen Mitgliedsbeitrag als Spende in Deiner SteuererklĂ€rung auszuweisen.

TransparenzerklÀrung

Als Mitglied im Gemeinsamen Monitoring-Ausschuss zur Anwendung der„LeitsĂ€tze der Selbsthilfe fĂŒr die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ verpflichtet sich die HSP-Selbsthilfegruppe, ihre Gesamteinnahmen offenzulegen. DarĂŒber hinaus bestĂ€tigen wir in der Selbstauskunft, dass wir keinerlei Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen aus der Gesundheitsbranche erhalten.