Selbsthilfegruppe Deutschland e.V.

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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung (KV) dient der Absicherung gegen Erkrankungen oder Verletzungen. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen.

In Deutschland ist es Pflicht, sich entweder bei einer der vielzähligen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu versichern oder eine Vollkrankenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Angestellte müssen bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen (Pflichtversicherung GKV). Übersteigt das Einkommen eines Angestellten diese Grenze, kann er sich freiwillig weiterhin in der GKV versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln.

Gesetzlich Versicherte haben darüber hinaus die Möglichkeit, Zusatzversicherungen (z. B. Zahnersatz, Brille) bei privaten Versicherungsanbietern abzuschließen, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. 

Rückfragen zum Thema Hilfsmittel beantwortet gern Sven Carstensen
telefonisch unter 0160 5787129 oder 05193-8289818
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