Keine Scheu vor Hilfsmitteln

Selbsthilfegruppe Deutschland e.V.

Gemeinsam sind wir stark

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Geräte, Gegenstände oder Apparate, die uns bei der Bewältigung alltäglicher Situationen unterstützen sollen. Dazu gehören beispielsweise der Rollator oder ein Rollstuhl für weitere Wege, der Stock, der uns stützt, ein Duschhocker oder das Trainingsgerät, das die Beweglichkeit fördern und erhalten soll. Ein Blick ins Internet zeigt, dass die Möglichkeiten dabei vom „einfachen“ Gehstock über Walkingstöcke bis hin zu Orthesen oder Bandagen reichen. Letztere können z. B. eine verbesserte Hebung und ein physiologisches Abrollen des Fußes ermöglichen.

Bitte beratschlagen Sie mit Ihrem Arzt, welche Hilfsmittel für Sie nützlich sein könnten. Auch im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung kann der Bedarf eines Hilfsmittels geprüft und besprochen werden. Nicht zuletzt bieten Sanitätshäuser kostenlose Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung an. Fragen Sie gerne nach, ob das für Sie infrage kommende Hilfsmittel zu Hause ausprobiert werden kann.
Fundierte Informationen zu Hilfsmitteln jeder Art wie auch zu allen wichtigen Aspekten der beruflichen Teilhabe von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung finden Sie im Internet unter www.rehadat.de.

Tipp

Während einer Reha-Maßnahme bieten sich gute Gelegenheiten, Hilfsmittel kennenzulernen und diese (auch unter fachlicher Anleitung) auszuprobieren.
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PKW-Umbau

Auch mit einer Behinderung ist es selbstverständlich möglich, weiterhin Auto zu fahren. Das Fahrzeug kann z. B. mit einem Handbetrieb (z. B.
Veigel Handbetrieb) ausgestattet werden, wenn die Füße für die Pedale nicht mehr schnell genug sind. Es gibt auch unterschiedliche automatische Ladesysteme für Rollstühle (z. B. Edag-Ladehilfe) und/oder schwenkbare Sitze zur Ein- und Ausstieghilfe (Paravan-Sitze).

Informationen zu alternativen Fahrzeugausstattungen erhalten Sie von den Fahrzeug-Herstellern. Außerdem gewähren die Hersteller bei Kauf eines Neufahrzeuges Nachlässe; Voraussetzung dafür sind mindestens 50 Prozent und das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis . (Beispielhaft für 2 Hersteller:
Volkswagen Fahrhilfen, BMW Fahrhilfen )

Für Menschen mit Behinderung, die im Berufsleben stehen, gewährt die Deutsche Rentenversicherung eine Kfz-Hilfe für Anschaffung oder Umbau eines Kraftfahrzeuges: KFZ-Hilfe Rentenversicherung (Stand 2016)

Unser Tipp:
Der Kauf bzw. der Umbauauftrag darf erst nach Genehmigung durch die Rentenversicherung erfolgen!

Für das umgebaute Fahrzeug muss der Betroffene seine Fahrerlaubnis ändern lassen. Fahrschulen, die zur Einweisung auf den Handbetrieb bzw. auf die Fahrausbildung von Behinderten zugelassen sind, stehen auf folgender Seite: Fahrschulen mit Behindertenausbildung (Am Ende dieser Seite finden Sie ein PDF zum Download, in der Datei sind die Fahrschulen genannt).

Unser Ansprechpartner freut sich über Ihre Fragen.

Bundesweit/Österreich/Schweiz

Autos nach Maß

Nordrhein-Westfalen

Reha-Mobilitaetszentrum-nrw.de

Baden-Württemberg

Veigel

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen

Zawatzky

Baden-Württemberg, Nord- u. Süddeutschland

Paravan

Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen

Kadomo Behindertengerechte Fahrzeuge

Niedersachsen, Norddeutschland

Loennies Mobilzentrum

Wohnungsumbau

Welche Möglichkeiten gibt es für Sie, die eigene Wohnung behindertengerecht, altersgemäß, und pflegegerecht umzugestalten? Mit welchen Hilfsmitteln können Sie Ihre Wohnung auch weiterhin nutzen? Was muss umgebaut werden, damit Sie auch bei Pflegebedürftigkeit in Ihrer Wohnung verbleiben können? Wie wird das alles finanziert? Wer sind Ihre Ansprechpartner? Auf diese und zahlreiche andere Fragen rund um das Thema „behindertengerechtes Bauen und Umbauen“ gibt die Seite „Barrierefrei bauen mit nullbarriere.de“ Auskunft.

Für uns interessant erscheinende Links zu diesem Thema sind auch z.B.:

Ideen, welche Hilfen bei welcher körperlichen Einschränkung unterstützen könnten, gibt auch folgende PDF Tabelle:

Berufsleben

Mit einer Veränderung der Gesundheit, und möglichen Einschränkungen dadurch, sind auch berufliche Umstellungen wahrscheinlich. Manchmal ist es nur die Umgestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. höhenverstellbarer Schreibtisch), in anderen Fällen können es auch inhaltliche Veränderungen (z. B. Wechsel vom Außen- in den Innendienst) sein. Manchmal muss gar ein gänzlich neuer Arbeitsplatz angestrebt werden.

Wie auch immer die Veränderungen im Einzelfall aussehen, Sie können bei den unterschiedlichsten Institutionen und Einrichtungen Unterstützung erhalten:

Urlaub und Freizeit

Wir alle genießen unseren Urlaub und freuen uns auf entspannte Tage, und das schon bei den Urlaubsvorbereitungen! Vieles ist für uns weiterhin möglich, manchmal bedarf es nur einer etwas spezielleren Vorbereitung, z. B.:

  • Einstieghilfe für die Bahn
  • WC-Schlüssel für die behindertengerechten Toiletten
  •  Rollstuhlgerechte Hotels

Anträge

Wir haben hier interessante Informationen und Links hinterlegt, die zu den folgenden Themen informieren:

  • Schwerbehindertenantrag
  • Antrag auf Verschlechterung
  • Rentenantrag und Rente (verminderte Erwerbsfähigkeit)

 

Unser Tipp:

Scheuen Sie sich nicht, sich von den zuständigen Stellen persönlich beraten zu lassen. Erste Anlaufstelle vor Ort sind die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen. In den jeweiligen Sozialabteilungen erhalten Sie z. B. erforderliche Antragsformulare zur Feststellung einer Schwerbehinderung oder Auskunft über Beratungstermine. Oftmals bietet die Deutsche Rentenversicherung Beratungstermine vor Ort in den Kommunen an.

Weitere mögliche Anlaufstellen haben wir an dieser Stelle zusammengestellt.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung (KV) dient der Absicherung gegen Erkrankungen oder Verletzungen. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen.

In Deutschland ist es Pflicht, sich entweder bei einer der vielzähligen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu versichern oder eine Vollkrankenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Angestellte müssen bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen (Pflichtversicherung GKV). Übersteigt das Einkommen eines Angestellten diese Grenze, kann er sich freiwillig weiterhin in der GKV versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln.

Gesetzlich Versicherte haben darüber hinaus die Möglichkeit, Zusatzversicherungen (z. B. Zahnersatz, Brille) bei privaten Versicherungsanbietern abzuschließen, um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern. 

Pflegeversicherung

Jede Person, die krankenversichert ist, ist zugleich auch pflegeversichert.

Im Pflegefall müssen Sie sich als HSP-Betroffener und oder als Angehöriger mit vielen Problemen und der neuen Situationen auseinandersetzen: was sind Pflegegrade? Wo muss der Antrag auf einen Pflegegrad beantragt werden? Wer unterstützt bei der Beantragung eines Pflegegrads?

Wir haben ein paar Unterstützungsangebote zusammengestellt, die diese und weitere Fragen beantworten und bei der Beantragung helfen.

Stiftung Warentest

Pflegeversicherung

Bundesministerium für Gesundheit

Pflege

Sozialverband VdK Deutschland

Pflegepolitik